AGB

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen
 

AGB Auftragsarbeiten Fotografie, Gemälde und “Kunst”

§ 1 Geltung

  1. Die nach­fol­gen­den all­ge­mei­nen Lie­fer- und Geschäfts­be­din­gun­gen (im fol­gen­den AGB genannt) gel­ten für alle von der Künst­le­rin (Kunst von ande­ren Stern) durch­ge­führ­ten Auf­trä­ge, Ange­bo­te, Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen.
  2. Sie gel­ten als ver­ein­bart mit Ent­ge­gen­nah­me der Lie­fe­rung oder Leis­tung bzw. des Ange­bots von Kunst vom ande­ren Stern durch den Kun­den, spä­tes­tens jedoch mit der Annah­me des Bild­ma­te­ri­als zur Ver­öf­fent­li­chung.
  3. Wenn der Kun­de den AGB wider­spre­chen will, ist die­ses schrift­lich bin­nen drei Werk­ta­gen zu erklä­ren. Abwei­chen­den Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den wird hier­mit wider­spro­chen. Abwei­chen­de Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den erlan­gen kei­ne Gül­tig­keit, es sei denn, dass die Künst­le­rin / die Foto­gra­fin die­se schrift­lich aner­kennt.
  4. Die AGB gel­ten im Rah­men einer lau­fen­den Geschäfts­be­zie­hung auch ohne aus­drükkli­che Ein­be­zie­hung auch für alle zukünf­ti­gen Auf­trä­ge, Ange­bo­te, Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen des Foto­gra­fen, sofern nicht aus­drück­lich abwei­chen­de Rege­lun­gen getrof­fen wer­den.

§ 2 Auftragsproduktionen

  1. Soweit Kunst vom ande­ren Stern Kos­ten­vor­anschlä­ge erstellt, sind die­se unver­bind­lich. Tre­ten wäh­rend der Pro­duk­ti­on Kos­ten­er­hö­hun­gen ein, sind die­se erst dann von Kunst vom ande­ren Stern anzu­zei­gen, wenn erkenn­bar wird, dass hier­durch eine Über­schrei­tung der ursprüng­lich ver­an­schlag­ten Gesamt­kos­ten um mehr als 15 % zu erwar­ten ist. Wird die vor­ge­se­he­ne Pro­duk­ti­ons­zeit aus Grün­den über­schrit­ten, die Kunst vom ande­ren Stern nicht zu ver­tre­ten hat, so ist eine zusätz­li­che Ver­gü­tung auf der Grund­la­ge des ver­ein­bar­ten Zeit­ho­no­rars bzw. in Form einer ange­mes­se­nen Erhö­hung des Pau­schal­ho­no­rars zu leis­ten.
  2. Kunst vom ande­ren Stern ist berech­tigt, Leis­tun­gen von Drit­ten, die zur Durch­füh­rung der Pro­duk­ti­on ein­ge­kauft wer­den müs­sen, im Namen und mit Voll­macht sowie für Rech­nung des Kun­den in Auf­trag zu geben.
  3. Vor­be­halt­lich einer ander­wei­ti­gen Rege­lung wer­den die Auf­nah­men, die dem Kun­den nach Abschluss der Pro­duk­ti­on zur Abnah­me vor­ge­legt wer­den, durch Kunst vom ande­ren Stern aus­ge­wählt.
  4. Ist Kunst vom ande­ren Stern inner­halb von zwei Wochen nach Ablie­fe­rung der Auf­nah­men kei­ne schrift­li­chen Män­gel­rü­gen zuge­gan­gen, gel­ten die Auf­nah­men als ver­trags­ge­mäß und män­gel­frei abge­nom­men.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Die von Kunst vom ande­ren Stern zu erbrin­gen­den Leis­tun­gen erge­ben sich aus dem erteil­ten Auf­trag.
  2. Sofern Kunst vom ande­ren Stern an der Erfül­lung des Auf­tra­ges gehin­dert sein soll­te, ver­pflich­tet sich Kunst vom ande­ren Stern, den Kun­den recht­zei­tig vor­her dar­über zu infor­mie­ren. Kunst vom ande­ren Stern wird sich um Ersatz bemü­hen, einen Anspruch auf Ersatz hat der Kun­de nicht.
  3. Der Kun­de erlaubt Kunst vom ande­ren Stern, bei Kin­dern im Ein­ver­ständ­nis mit den Eltern/ Begleit­per­so­nen, Fotos die am Event gemacht wer­den, auf der Inter­net­sei­te von Kunst vom ande­ren Stern zur eige­nen Wer­bung abzu­bil­den und die­sen als Refe­renz anzu­ge­ben.
  4. Kunst vom ande­ren Stern ist berech­tigt, Leis­tun­gen von Drit­ten, die zur Durch­füh­rung der Pro­duk­ti­on ein­ge­kauft wer­den müs­sen, im Namen und mit Voll­macht sowie für Rech­nung des Kun­den in Auf­trag zu geben.
  5. Vor­be­halt­lich einer ander­wei­ti­gen Rege­lung wer­den die Auf­nah­men, die dem Kun­den nach Abschluss der Pro­duk­ti­on zur Abnah­me vor­ge­legt wer­den, durch Kunst vom ande­ren Stern aus­ge­wählt.
  6. Sind Kunst vom ande­ren Stern inner­halb von zwei Wochen nach Ablie­fe­rung der Auf­nah­men kei­ne schrift­li­chen Män­gel­rü­gen zuge­gan­gen, gel­ten die Auf­nah­men als ver­trags­ge­mäß und män­gel­frei abge­nom­men.

§ 4 Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

  1. Die AGB gel­ten für jeg­li­ches dem Kun­den über­las­se­nes Bild­ma­te­ri­al, gleich in wel­cher Schaf­fens­stu­fe oder in wel­cher tech­ni­schen Form sie vor­lie­gen. Sie gel­ten ins­be­son­de­re auch für elek­tro­ni­sches oder digi­tal über­mit­tel­tes Bild­ma­te­ri­al.
  2. Der Kun­de erkennt an, dass es sich bei dem von Andrea Stern gelie­fer­ten Bild­ma­te­ri­al um urhe­ber­recht­lich geschütz­te Licht­bild­wer­ke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urhe­ber­rechts­ge­setz han­delt.
  3. Vom Kun­den in Auf­trag gege­be­ne Gestal­tungs­vor­schlä­ge oder Kon­zep­tio­nen sind eigen­stän­di­ge Leis­tun­gen, die zu ver­gü­ten sind.
  4. Das über­las­se­ne Bild­ma­te­ri­al bleibt Eigen­tum von Kunst vom ande­ren Stern, und zwar auch in dem Fall, dass Scha­dens­er­satz hier­für geleis­tet wird.
  5. Der Kun­de hat das Bild­ma­te­ri­al sorg­fäl­tig und pfleg­lich zu behan­deln und darf es an Drit­te nur zu geschäfts­in­ter­nen Zwe­cken der Sich­tung, Aus­wahl und tech­ni­schen Ver­ar­bei­tung wei­ter­ge­ben.
  6. Rekla­ma­tio­nen, die den Inhalt der gelie­fer­ten Sen­dung oder Inhalt, Qua­li­tät oder Zustand des Bild­ma­te­ri­als betref­fen, sind inner­halb von zwei Wochen nach Emp­fang mit­zu­tei­len. Ande­ren­falls gilt das Bild­ma­te­ri­al als ord­nungs­ge­mäß, ver­trags­ge­mäß und wie ver­zeich­net zuge­gan­gen.

§ 5 Nutzungsrechte

  1. Der Kun­de erwirbt grund­sätz­lich nur ein ein­fa­ches Nut­zungs­recht zur ein­ma­li­gen Ver­wen­dung. Ver­öf­fent­li­chun­gen im Inter­net oder die Ein­stel­lung in digi­ta­le Daten­ban­ken sind vor­be­halt­lich ander­wei­ti­ger Ver­ein­ba­run­gen zeit­lich begrenzt auf die Dau­er der Ver­öf­fent­li­chungs­zeit­räu­me des ent­spre­chen­den bzw. eines ver­gleich­ba­ren Print­ob­jek­tes.
  2. Aus­schließ­li­che Nut­zungs­rech­te, medi­en­be­zo­ge­ne oder räum­li­che Exklu­siv­rech­te oder Sperr­fris­ten müs­sen geson­dert ver­ein­bart wer­den und bedin­gen einen Auf­schlag von min­des­tens 100% auf das jewei­li­ge Grund­ho­no­rar.
  3. Mit der Lie­fe­rung wird ledig­lich das Nut­zungs­recht über­tra­gen für die ein­ma­li­ge Nut­zung des Bild­ma­te­ri­als zu dem vom Kun­den ange­ge­be­nen Zweck und in der Publi­ka­ti­on und in dem Medi­um oder Daten­trä­ger, wel­che/-s/-n der Kun­de ange­ge­ben hat oder wel­che/-s/-r sich aus den Umstän­den der Auf­trags­er­tei­lung ergibt. Im Zwei­fels­fall ist maß­geb­lich der Nut­zungs­zweck, für den das Bild­ma­te­ri­al aus­weis­lich des Lie­fer­scheins oder der Ver­sand­adres­se zur Ver­fü­gung gestellt wor­den ist.
  4. Jede über Zif­fer 3. hin­aus­ge­hen­de Nut­zung, Ver­wer­tung, Ver­viel­fäl­ti­gung, Ver­brei­tung oder Ver­öf­fent­li­chung ist hono­rar­pflich­tig und bedarf der vor­he­ri­gen aus­drück­li­chen Zustim­mung des Foto­gra­fen. Das gilt ins­be­son­de­re für:
    – eine Zweit­ver­wer­tung oder Zweit­ver­öf­fent­li­chung, ins­be­son­de­re in Sam­mel­bän­den, pro­dukt­be­glei­ten­den Pro­spek­ten, bei Wer­be­maß­nah­men oder bei sons­ti­gen Nach­dru­cken, jeg­li­che Bear­bei­tung, Ände­rung oder Umge­stal­tung des Bild­ma­te­ri­als,
    – die Digi­ta­li­sie­rung, Spei­che­rung oder Dupli­zie­rung des Bild­ma­te­ri­als auf Daten­trä­gern aller Art (z.B. magne­ti­sche, opti­sche, magne­to­op­ti­sche oder elek­tro­ni­sche Trä­ger­me­di­en wie CD-ROM, DVD, Fest­plat­ten, Arbeits­spei­cher, Mikro­film etc.), soweit die­ses nicht nur der tech­ni­schen Ver­ar­bei­tung und Ver­wal­tung des Bild­ma­te­ri­als gem. Ziff.III 5. AGB dient
    – jeg­li­che Ver­viel­fäl­ti­gung oder Nut­zung der Bild­da­ten auf digi­ta­len Daten­trä­gern, jeg­li­che Auf­nah­me oder Wie­der­ga­be der Bild­da­ten im Inter­net oder in Online-Daten­ban­ken oder in ande­ren elek­tro­ni­schen Archi­ven (auch soweit es sich um inter­ne elek­tro­ni­sche Archi­ve des Kun­den han­delt), die Wei­ter­ga­be des digi­ta­li­sier­ten Bild­ma­te­ri­als im Wege der Daten­fern­über­tra­gung oder auf Daten­trä­gern, die zur öffent­li­chen Wie­der­ga­be auf Bild­schir­men oder zur Her­stel­lung von Hard­co­pies geeig­net sind.
  5. Ver­än­de­run­gen des Bild­ma­te­ri­als durch Foto-Com­po­sing, Mon­ta­ge oder durch elek­tro­ni­sche Hilfs­mit­tel zur Erstel­lung eines neu­en urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Wer­kes sind nur nach vor­he­ri­ger schrift­li­cher Zustim­mung von Kunst vom ande­ren Stern und nur bei Kenn­zeich­nung mit [M] gestat­tet. Auch darf das Bild­ma­te­ri­al nicht abge­zeich­net, nach­ge­stellt foto­gra­fiert oder ander­wei­tig als Motiv benutzt wer­den.
  6. Der Kun­de ist nicht berech­tigt, die ihm ein­ge­räum­ten Nut­zungs­rech­te ganz oder teil­wei­se auf Drit­te, auch nicht auf ande­re Kon­zern- oder Toch­ter­un­ter­neh­men, zu über­tra­gen. Jeg­li­che Nut­zung, Wie­der­ga­be oder Wei­ter­ga­be des Bild­ma­te­ri­als ist nur gestat­tet unter der Vor­aus­set­zung der Anbrin­gung des vom Foto­gra­fen vor­ge­ge­be­nen Urhe­ber­ver­merks in zwei­fels­frei­er Zuord­nung zum jewei­li­gen Bild.
  7. Die Ein­räu­mung der Nut­zungs­rech­te steht unter der auf­schie­ben­den Bedin­gung der voll­stän­di­gen Bezah­lung sämt­li­cher Zah­lungs­an­sprü­che von Kunst vom ande­ren Stern aus dem jewei­li­gen­Ver­trags­ver­hält­nis.

§ 6 Haftung

  1. Kunst vom ande­ren Stern über­nimmt kei­ne Haf­tung für die Ver­let­zung von Rech­ten abge­bil­de­ter Per­so­nen oder Objek­te, es sei denn, es wird ein ent­spre­chend unter­zeich­ne­tes Release-For­mu­lar bei­gefügt. Der Erwerb von Nut­zungs­rech­ten über das foto­gra­fi­sche Urhe­ber­recht hin­aus, z. B. für abge­bil­de­te Wer­ke der bil­den­den oder ange­wand­ten Kunst sowie die Ein­ho­lung von Ver­öf­fent­li­chungs­ge­neh­mi­gun­gen bei Samm­lun­gen, Muse­en etc. obliegt dem Kun­den. Der Kun­de trägt die Ver­ant­wor­tung für die Betex­t­ung sowie die sich aus der kon­kre­ten Ver­öf­fent­li­chung erge­ben­den Sinn­zu­sam­men­hän­ge.
  2. Ab dem Zeit­punkt der ord­nungs­ge­mä­ßen Lie­fe­rung des Bild­ma­te­ri­als ist der Kun­de für des­sen sach­ge­mä­ße Ver­wen­dung ver­ant­wort­lich.
  3. Die Haf­tung für Mate­ri­al, Sach- und Per­so­nen­schä­den oder Ver­lust von Eigen­tum wird durch Kunst vom ande­ren Stern aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen. Für mit­ge­brach­te Gegen­stän­de über­neh­me ich eben­falls kei­ne Haf­tung. Die­se obliegt dem jewei­li­gen Kun­den. Ansprü­che auf Scha­den­er­satz wegen unmit­tel­ba­rer, mit­tel­ba­rer oder Fol­ge­schä­den aller Art sind grund­sätz­lich aus­ge­schlos­sen. Ansprü­che auf Scha­den­er­satz in Bezug auf Ver­trä­ge gegen­über Drit­ten sind eben­falls grund­sätz­lich aus­ge­schlos­sen. Für die Ver­trags­ab­schlüs­se mit Drit­ten im Namen und auf Rech­nung des Kun­den bzw. für die Erfül­lung die­ser Ver­trä­ge über­neh­men wir kei­ne Haf­tung.

§ 7 Honorare

  1. Prei­se für Auf­trags­ar­bei­ten jeg­li­cher Art (z. B. Auf­trags­fo­to­gra­fien, Body­pain­ting mit/ohne Model, Air­brush- und Cus­tom­pain­ting-Arbei­ten aller Art, Gemälde)ergeben sich nach Auf­wand, Mate­ri­al und Abspra­che
  2. Es gilt das ver­ein­bar­te Hono­rar.
    Ist kein Hono­rar ver­ein­bart wor­den, bestimmt es sich für rei­ne Foto­gra­fien nach der jeweils aktu­el­len Bild­ho­no­rar­über­sicht der Mit­tel­stands­ge­mein­schaft Foto- Mar­ke­ting (MFM). Das Hono­rar ver­steht sich zuzüg­lich der jeweils gül­ti­gen Mehr­wert­steu­er.
  3. Mit dem ver­ein­bar­ten Hono­rar wird die ein­ma­li­ge Nut­zung des Bild­ma­te­ri­als zu dem ver­ein­bar­ten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abge­gol­ten.
  4. Durch den Auf­trag anfal­len­de Kos­ten und Aus­la­gen (z.B. Mate­ri­al- und Labor­kos­ten, Modell­ho­no­ra­re, Kos­ten für erfor­der­li­che Requi­si­ten, Rei­se­kos­ten, erfor­der­li­che Spe­sen etc.) sind nicht im Hono­rar ent­hal­ten und gehen zu Las­ten des Kun­den.
  5. Der Hono­rar­an­spruch ist bei Ablie­fe­rung der Auf­nah­me fäl­lig. Wird eine Pro­duk­ti­on in Tei­len abge­lie­fert, so ist das ent­spre­chen­de Teil­ho­no­rar mit jewei­li­ger Lie­fe­rung fäl­lig. Der Foto­graf ist berech­tigt, bei Pro­duk­ti­ons­auf­trä­gen Abschlags­zah­lun­gen ent­spre­chend dem jeweils erbrach­ten Leis­tungs­um­fang zu ver­lan­gen.
  6. Das Hono­rar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in vol­ler Höhe zu zah­len, wenn das in Auf­trag gege­be­ne und gelie­fer­te Bild­ma­te­ri­al nicht ver­öf­fent­licht wird. Bei Ver­wen­dung der Auf­nah­men als Arbeits­vor­la­ge für Lay­out- und Prä­sen­ta­ti­ons­zwe­cke fällt vor­be­halt­lich einer abwei­chen­den Ver­ein­ba­rung ein Hono­rar von min­des­tens EURO 75,00 pro Auf­nah­me an.
  7. Eine Auf­rech­nung oder die Aus­übung des Zurück­be­hal­tungs­rechts ist nur mit unbe­strit­te­nen oder rechts­kräf­tig fest­ge­stell­ten For­de­run­gen des Kun­den zuläs­sig. Zuläs­sig ist außer­dem die Auf­rech­nung mit bestrit­te­nen aber ent­schei­dungs­rei­fen Gegen­for­de­run­gen.

§ 8 Rückgabe des Bildmaterials

  1. Ana­lo­ges Bild­ma­te­ri­al ist in der gelie­fer­ten Form unver­züg­lich nach der Ver­öf­fent­li­chung oder der ver­ein­bar­ten Nut­zung, spä­tes­tens jedoch 3 Mona­te nach dem Lie­fer­da­tum, unauf­ge­for­dert zurück­zu­sen­den; bei­zu­fü­gen sind zwei Beleg­ex­em­pla­re. Eine Ver­län­ge­rung der 3‑Monatsfrist bedarf der schrift­li­chen Geneh­mi­gung von Kunst vom ande­ren Stern.
  2. Digi­ta­le Daten sind nach Abschluss der Nut­zung grund­sätz­lich zu löschen bzw. sind die Daten­trä­ger zu ver­nich­ten. Der Foto­graf haf­tet nicht für den Bestand und/oder die Mög­lich­keit einer erneu­ten Lie­fe­rung der Daten.
  3. Über­lässt der Foto­graf auf Anfor­de­rung des Kun­den oder mit des­sen Ein­ver­ständ­nis Bild­ma­te­ri­al ledig­lich zum Zwe­cke der Prü­fung, ob eine Nut­zung oder Ver­öf­fent­li­chung in Betracht kommt, hat der Kun­de ana­lo­ges Bild­ma­te­ri­al spä­tes­tens inner­halb eines Monats nach Erhalt zurück­zu­ge­ben, sofern auf dem Lie­fer­schein kei­ne ande­re Frist ver­merkt ist. Digi­ta­le Daten sind zu löschen bzw. sind die Daten­trä­ger zu ver­nich­ten oder zurück­zu­ge­ben. Eine Ver­län­ge­rung die­ser Frist ist nur wirk­sam, wenn sie von Kunst vom ande­ren Stern schrift­lich bestä­tigt wor­den ist.
  4. Die Rück­sen­dung des Bild­ma­te­ri­als erfolgt durch den Kun­den auf des­sen Kos­ten in bran­chen­üb­li­cher Ver­pa­ckung. Der Kun­de trägt das Risi­ko des Ver­lusts oder der Beschä­di­gung wäh­rend des Trans­ports bis zum Ein­gang beim Foto­gra­fen.

§ 9 Vertragsstrafe, Schadensersatz

  1. Bei jeg­li­cher unbe­rech­tig­ten (ohne Zustim­mung des Foto­gra­fen erfolg­ten) Nut­zung, Ver­wen­dung, Wie­der­ga­be oder Wei­ter­ga­be des Bild­ma­te­ri­als ist für jeden Ein­zel­fall eine Ver­trags­stra­fe in Höhe des fünf­fa­chen Nut­zungs­ho­no­rars zu zah­len, vor­be­halt­lich wei­ter­ge­hen­der Scha­dens­er­satz­an­sprü­che.
  2. Bei unter­las­se­nem, unvoll­stän­di­gem, falsch plat­zier­tem oder nicht zuord­nungs­fä­hi­gem Urhe­ber­ver­merk ist ein Auf­schlag in Höhe von 100% auf das ver­ein­bar­te bzw. übli­che Nut­zungs­ho­no­rar zu zah­len.

§ 10 Online-Shop

  1. Bei Besuch des Online­shops auf der Web­site www.andreastern.de erfolgt eine auto­ma­ti­sche Wei­ter­lei­tung zu dem Web­shop www.Shop-da.de/Kunst
  2. Geschäfts­füh­re­r­ein von www.Shop-da.de  ist eben­falls Andrea Stern (ali­as Danie­la Ull­rich)
  3. Für den Online-Shop gel­ten die dort auf­ge­führ­ten AGB

§ 11 Allgemeines

  1. Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land als ver­ein­bart, und zwar auch bei Lie­fe­run­gen ins Aus­land.
  2. Neben­ab­re­den zum Ver­trag oder zu die­sen AGB bedür­fen zu ihrer Wirk­sam­keit der Schrift­form.
  3. Die etwa­ige Nich­tig­keit bzw. Unwirk­sam­keit einer oder meh­re­rer Bestim­mun­gen die­ser AGB berührt nicht die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen. Die Par­tei­en ver­pflich­ten sich, die ungül­ti­ge Bestim­mung durch eine sinn­ent­spre­chen­de wirk­sa­me Bestim­mung zu erset­zen, die der ange­streb­ten Rege­lung wirt­schaft­lich und juris­tisch.
  4. Erfül­lungs­ort und Gerichts­stand ist, wenn der Kun­de Voll­kauf­mann ist, der Wohn­sitz der Künst­le­rin Kunst vom ande­ren Stern.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Soll­ten eine oder meh­re­re Bestim­mun­gen die­ser AGB unwirk­sam sein oder wer­den, wird dadurch die Wirk­sam­keit der ande­ren Bestim­mun­gen im Übri­gen nicht berührt.
  2. Auf Ver­trä­ge zwi­schen Kunst-vom-ande­ren-Stern und Ihnen ist aus­schließ­lich deut­sches Recht anwend­bar unter Aus­schluss der Bestim­mun­gen der United Nati­ons Con­ven­ti­on on Con­tracts for the Inter­na­tio­nal Sale of Goods (CISG, „UN- Kauf­recht“).
  3. Sind Sie Kauf­mann, juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen, so ist Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten aus oder im Zusam­men­hang mit Ver­trä­gen zwi­schen Kunst-vom-ande­ren-Stern und Ihnen der Wohn­sitz der Künst­le­rin Kunst vom ande­ren Stern.
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